Transportschaden melden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller (DPD, UPS, Spedition), und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Das Versäumnis einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Bitte leisten Sie keine Unterschrift, wenn die Ware nicht kontrolliert wurde!

Wenn Ihnen eine Lieferung zugestellt wird, werden Sie in der Regel um Unterschrift gebeten. Mit Ihrem Namen bestätigen Sie gleichzeitig den einwandfreien Zustand der Ware.

Sollte die Ware oder die Verpackung während des Transportes zu Ihnen beschädigt worden sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:

→ Annahme unter Vorbehalt

Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt (z. B. auf Frachtdokument) mit Angabe des vermuteten Schadens quittieren. Der Schaden ist hinreichend deutlich zu machen. Eine allgemeine Vorbehaltsannahme, z. B. Stempelaufdruck, genügt nicht. Dazu einfach „unter Vorbehalt” auf der Übergabequittung oder dem elektronischen Unterschriftsdisplay vermerken. So können Sie den Artikel auch bei einem verdeckten Mangel auch später problemlos reklamieren.

→ Bei einem Anfangsverdacht: Auspacken und genau kontrollieren

Der Kurierdienst oder die Spedition muss die Geduld aufbringen, bis Sie das Packstück vollständig ausgepackt und auf Transportschäden kontrolliert haben. Dies wird zwar ungern gemacht, ist aber Ihr gutes Recht.

→ Verweigerung der Annahme

Sollte bereits der äußere Zustand offensichtlich mangelhaft sein und z.B. Gegenstände aus der Verpackung heraus stehen, können Sie die Annahme der Ware verweigern. Dann geht das Packstück an uns zurück und wird als Schadensfall aufgenommen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit uns in Verbindung, damit wir schnellstmöglich eine Ersatzlieferung veranlassen können.

Ersatzansprüche gegen Dritte sicherstellen:

Bei äußerlich erkennbaren Schäden vor Annahme der Ware bitte folgende Punkte beachten:

  1. Schadenvermerk in die Frachtpapiere (Empfangsquittung), z.B. Frachtbrief, Lieferschein.
  2. Schriftliche Haftbarmachung des Beförderungsunternehmers.
  3. Den festgestellten Schaden vom anliefernden Fahrer mit Unterschrift bestätigen lassen.
  4. Erst danach, den Empfang der Ware quittieren.

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der Reklamationsfrist von 7 Tagen nach Ablieferung

Bitte packen Sie Ihre Ware vorsichtig aus, damit kein Schaden durch z.B.: Teppichmesser oder Schere verursacht wird, bei denen die Klinge länger ist und dadurch zu tief in das Verpackungsmaterial geschnitten wird.

Wie kann ich einen Transportschaden melden?

Bitte schreiben Sie uns eine Mail an support@teichschlammsauger.de mit folgenden Informationen:

  • Ihrer Bestellnummer/Rechnungsnummer (finden Sie auf Ihrer Rechnung oder Auftragsbestätigung) 
  • Der Artikelnummer des beschädigten Artikels (finden Sie auf Ihrer Rechnung oder Auftragsbestätigung) 
  • Mit welchem Spediteur die Lieferung erfolgte (DPD/UPS/Spedition) 
  • Ob der Schaden direkt beim Spediteur gemeldet wurde 
  • Ihrer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. 
Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten!